Verkaufs- und Lieferbedingungen
April 2024
1. Lieferungen erfolgen nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und für Verkäufer und Käufer verbindlich sind. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Zusagen der Verkaufsorgane bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2. Die Auftragsannahme erfolgt durch die Verkaufsdirektion innerhalb angemessener Frist zu den jeweiligen Listenpreisen. Die Preise gelten - sofern nicht anders vereinbart - frachtfrei. Die angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor.
Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind unverbindlich und unterliegen Änderungen. Auf der Rechnung (den Rechnungen) von Diversey werden die Preise zum Zeitpunkt des Versands angegeben (die einen Preisanstieg bis zu 100% der in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise widerspiegeln können) und der Käufer ist mit der Zahlung dieser Beträge einverstanden.
3. Leihgeräte verbleiben im Eigentum der Diversey Austria Trading GmbH und dürfen ausschließlich zur Dosierung von deren Produkten verwendet werden.
4. Retourwaren
Falsch bestellte Waren werden unter folgenden Voraussetzungen zurückgenommen: Die Lieferung erfolgte innerhalb der letzten drei Monate; unter Angabe der Rechnungs- oder Lieferschein-Nummer; Retournierung in Originalzustand und originalverpackt und muss einer Verkaufseinheit entsprechen.
5. Liefertermine bzw. Lieferfristen sind dann und insoweit nicht verbindlich, als vom Verkäufer nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten der Auftragserfüllung entgegenstehen. Der Verkäufer behält sich in derartigen Fällen ausdrücklich das Recht vor, angenommene Aufträge innerhalb angemessener Frist zu stornieren. Jedenfalls ist der Verkäufer berechtigt, die bestellten Warenmengen zu kürzen und die Lieferungen auf vorrätige Waren zu beschränken. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für allfällige Nachteile des Käufers, die aus Lieferverzögerungen bzw. Nichtlieferungen, aus welchen Gründen immer, entstehen.
6. Alle Gefahren gehen zum Zeitpunkt der Erfüllung auf den Besteller über. Sowohl bei Eigenzustellung (Werkverkehr) als auch bei Sendungen durch den Spediteur können Beanstandungen nur bei Warenübernahme berücksichtigt werden, sofern diese auf den Lieferpapieren (Lieferschein, Gegenschein) oder auf einem mobilen Datenerfassungsgerät (z.B. Pocket PC) vermerkt und vom Anlieferer gegengezeichnet sind. Bei Bahn- oder Postsendungen muss der Schaden durch eine bahn- oder postamtliche Bestätigung nachgewiesen und vom Empfänger geltend gemacht werden.
7. Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Wenn fällige Rechnungen des Verkäufers vorhanden sind, dann kann kein Skonto bei Bezahlung späterer Rechnungen gewährt werden. Dementsprechend werden eingehende Zahlungen zum Ausgleich der ältesten offenen Fakturen verwendet. Ab Verfallstag werden bankmäßige Zinsen berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, bei einem Zahlungsverzug des Käufers / Vertragspartners, einen Betrag von € 11,-- pro erfolgter Mahnung zu verrechnen.
Wenn auf der Rechnung nicht anders angeführt, ist das Rechnungsdatum gleich dem Lieferdatum.
Bei einer Bestellung unter € 300,00 exkl. MwSt. wird ein Frachtkostenzuschlag von € 75,00 + gesetzlicher MwSt. verrechnet. Für Food Care Kunden gelten spezielle Konditionen.
8. Durch unsere ARA-Mitgliedschaft sind wir von einer Verpackungsrücknahme befreit, ausgenommen sind die mehrmals verwendbaren Tankpaletten, 200L SafePack XL und 200L Pfandfässer, die an uns zu retournieren sind. Für nicht retournierte Gebinde werden sie nachträglich mit einem Pfand von € 720,-/Tankpalette (500L und größer) und SafePack XL, sowie € 15,-/Fass belastet. Um die Rücknahme veranlassen zu können, benötigen wir einen Rückholauftrag von Ihnen. Wir weisen darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen nur restentleerte und gut verschlossene Leerfässer und Container zurückgenommen werden.
9. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, die Hohe und Art des Kredites zu bestimmen. Die Gewährung eines bestimmten Zahlungszieles hat auf das Kreditausmaß keinen Einfluss. Der Verkäufer ist berechtigt, sobald die von ihm bestimmte Kredithöhe erreicht ist, für weitere Lieferungen die Zahlungsbedingungen zu bestimmen.
Als Zahlungsziel gilt die Zeitspanne zwischen Rechnungsdatum und Eingang der Zahlung bei uns.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als 2 Wochen gilt die daraus resultierende Forderung automatisch gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt fällige Bonifikation (zuzüglich einer angemessenen Verzinsung) aufgerechnet.
10. Zahlungen sind an den Verkäufer oder an dessen Inkasso-Bevollmächtigten zu leisten.
11. Erfüllungsort ist Schwechat, und zwar auch bei Lieferungen ab anderen Stationen. In Streitfällen aus diesen wie aus allen künftigen Geschäften unterwerfen sich Käufer und Verkäufer dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Im Falle einer Klagseinbringung werden Spesen verrechnet.
Firmenbuchgericht Korneuburg - Firmenbuch - Nr. FN 220.443g.
12. Die in der Preisliste angeführten Preise sind ohne Verbindlichkeit für etwaige Druckfehler oder inzwischen erfolgte Änderungen.
13. Diversey ist Mitglied der Altstoff Recycling Austria (ARA) gemäß der Verpackungsverordnung vom 01.10.1993 mit der ARA-Lizenznummer 512. UID ATU 53 90 46 09; EAN-Betriebsnr. 9014202.
14. Bankverbindung: Citibank, BIC: CITIATWXXXX, IBAN: AT19 1814 0000 0206 2003